Wohnung Haustiere Verboten Katze
Wann kann der vermieter eine katze verbieten.
Wohnung haustiere verboten katze. Laut bundesgerichtshof darf die haltung von hunden oder katzen in der mietwohnung nicht uneingeschränkt verboten werden. Grundsätzlich nicht verbieten können vermieter die haltung von kleintieren in der wohnung. Darunter werden alle haustiere gefasst die in käfigen aquarien und terrarien gehalten werden können. Ein absolutes haustierverbot ist im mietvertrag also nicht möglich.
Allerdings kann die haltung einer katze trotzdem vom vermieter abhängig sein nämlich dann wenn der mietvertrag diesbezüglich regelungen beinhaltet. Das bedeutet jedoch nicht dass alle tiere in einer wohnung gehalten werden dürfen. Ist die haltung von hunden oder katzen in der mietwohnung erlaubt bedeutet das nicht dass unendlich viele tiere einziehen dürfen. Hat jemand eine starke katzenhaarallergie oder leidet oder panischer angst vor hunden.
Katzen sind in der wohnung dann grundsätzlich erlaubt denn haustiere dürfen nicht grundsätzlich und generell verboten sein. Für ein solches tierhaltungsverbot braucht es gründe. Ein haustierverbot kann es für tiere geben die lärm oder gestank verursachen oder gefährlich sind. Interessen der mitbewohner und nachbarn.
Auch die haltung von hunden und katzen darf nicht generell verboten werden. Außerdem muss sich der mieter auf das ortsübliche maß an tieren beschränken. Dann kann ein verbot gerechtfertigt sein. Klauseln dieser art im mietvertrag sind ungültig.
Haustier e und wohnung müssen zusammenpassen das betrifft zum beispiel die art und anzahl der tiere und die größe der wohnung. Vor allem bei größeren tieren wie bestimmten hunde und katzenrassen werden viele fälle vor gericht verhandelt. Insoweit wurde das verbot der katzenhaltung in der hausordnung einer wohnungseigentümergemeinschaft für wirksam erachtet wonach katzen in außenanlagen und im haus nicht frei herumlaufen dürfen. Verbot der katzenhaltung in der mietwohnung kann auch individuell vereinbart werden die entscheidung des bundesgerichtshofs dass haustierhaltung nicht generell verboten werden darf bezieht sich nur auf formularmäßige vereinbarungen.
Doch auch wenn sich vermieter häufig nicht daran halten. Bei vorliegen gewichtiger gründe kann der vermieter seine erlaubnis zur tierhaltung rückgängig machen.